Sendungen sind durch den Auftraggeber nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher zu verpacken, damit eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung gehören immer eine geeignete Außen-verpackung, eine geeignete Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss.
Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegen-stände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen.
Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhalts im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruch-ungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z.B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse) sicher schützen.
Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreich-end groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innen-verpackungsteile zu bieten.
Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur Außenverpackung hin und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern. Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für den Einzelversand sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen (z.B. Formschaum) als Transport-verpackung zwingend erforderlich. Zum Verschließen der Pakete sind widerstandsfähige Materialien (z.B. reißfeste, selbstklebende Kunststoff-Packbänder oder faserverstärkte Nassklebebänder) zu verwenden, die den Sendungs-zusammenhalt garantieren. Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandsfähiger muss der Verschluss ausgeführt sein.
Verpackungen oder Verschlüsse dürfen keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B. hervor-stehende Nägel, Klammern, Holzsplitter oder Drahtenden, aufweisen. Die Verpackung muss das Transportgut vollständig umschließen.